Rechtsprechung
FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 4/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des Ansatzes eines kapitalersetzenden Darlehens in Form eines Finanzplankredits zur Berechnung des Veräußerungsgewinns; Ansatz des Nennwerts eines kapitalersetzenden Darlehens
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90
Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
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- BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87
Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91
Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94
Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89
Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten
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- OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00
Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten …
Das Amtsgericht beschloss am 13. Mai 1997 unter Zurückweisung des Hauptantrages, dass allein dem Beteiligten zu 5) ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen sei, da die durch den Erbvertrag erfolgte Ernennung des Rechtsanwalts zum weiteren Testamentsvollstrecker gegen die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments verstoße (7 VI 4/97 AG Bocholt). - FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 105/99
Häusliches Arbeitszimmer: Büroraum und Lagerraum eines Pharmareferenten
Sie ist durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörde gerechtfertigt (Urteil des BFH vom 27. November 1997 VI 4/97, BStBl II 1998, 351).